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Soforthilfeprogramm „Kirchturmdenken 2.0"

 

Wir freuen uns auf Ihre Projekteinreichung. Um mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen zu können, bestätigen Sie bitte, dass Sie die erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis genommen haben:

Ausschreibung*
Musterfinanzierungsplan*
Einverständniserklärung*

Sie haben beim Ausfüllen jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Bearbeitungsstand zu sichern und zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Ausfüllen fortzufahren. Klicken Sie dazu auf den Button "Formular zwischenspeichern" (siehe rechts unten). Sie bekommen dann einen Link angezeigt, den Sie für die spätere Bearbeitung speichern oder sich per E-Mail zusenden lassen können.

Die mit einem * markierten Felder sind erforderlich, um den Antrag abzusenden.

 

  • 1. Antragsteller*in
  • 2. Finanzierung
  • 3. Projektvorhaben
  • 4. Anlagen
  • 5. Erklärungen
  • 6. Einsenden

1. Antragsteller*in

Angaben zur Antragsteller*in

Anrede*
Name*
(z.B. Vereinsvorsitzende*r)
(Verein, Kirchengemeinde, etc.)
Juristische Person*
Die Antragstellung erfolgt durch die juristische Person des...
Gemeinnützigkeit*
Ist die Antragsteller*in als gemeinnützig anerkannt? Falls ja, ist dem Antrag ein entsprechender Nachweis beizufügen (Freistellungsbescheid vom Finanzamt).

Anschrift

Maßnahmen, die in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg durchgeführt werden, sind nicht förderfähig. Trägerinstitutionen, die in den Stadtstaaten sitzen, können eine Förderung für Maßnahmen im ländlichen Raum beantragen.

Ansprechperson für inhaltliche Fragen

Name*

2. Finanzierung

Vorjahresförderung

Haben Sie eine Förderung in der ersten Förderphase (2021) erhalten?*

Angaben zur Projektfinanzierung

Die Zuwendung kann nur dann gewährt werden, wenn die Antragsteller*in eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt. Diese kann durch Eigen- oder Drittmittel und sonstige Mittel (z.B. Eintrittseinnahmen) finanziert werden.

Bitte geben Sie die folgenden Summen gemäß des eingereichten Finanzierungsplans in Euro an.

Hier können Sie zusätzliche Erläuterungen zum Gesamtfinanzierungsplan vornehmen.
Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes*
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie im Finanzierungsplan nur Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer angeben und diese später abrechnen.

Ausgaben

Bei den Ausgaben handelt es sich um...*
Förderfähig sind
  • projektbezogene Personalausgaben (auch Honorare),
  • Sachmittel für
    • projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien,
    • Öffentlichkeitsarbeit,
    • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben,
    • Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz.

Eine Förderung von investiven Maßnahmen ist nach Prüfung des Einzelfalls dann möglich, wenn diese erforderlich sind für die Realisierung des Förderziels. Der Anteil sollte 15% der Gesamtsumme nicht übersteigen.

3. Projektvorhaben

Angaben zum Sakralbau

Gegenwärtiger Nutzungsstatus des Sakralbaus*

Angaben zum Projekt

Hinweis

Die Maßnahme kann mit Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss spätestens am 31.12.2022 beendet sein. Für Vorhaben, mit denen vor Antragstellung und Abschluss des Zuwendungsvertrags begonnen worden ist, werden Fördermittel grundsätzlich nicht gewährt.
DD dot MM dot YYYY
DD dot MM dot YYYY
Falls bereits Termine feststehen, diese bitte hier angeben.
Das Projekt soll durchgeführt werden in*
Erfüllt der Ort das Kriterium der Zugehörigkeit zum ländlichen Raum?*
Die Maßnahme richtet sich an Träger*innen von Sakralbauten und Klosteranlagen in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen. Ausnahmen bilden hierbei eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören. Diese können bei der Ausschreibung Berücksichtigung finden, wenn der Ortsteil, an dem das Projekt wirken soll, einen ländlichen Charakter aufweist. Dieses Kriterium kann unter folgendem Link geprüft werden: https://www.landatlas.de/laendlich/laendlich.html

Charakter des Projekts

Handelt es sich um ein Forschungsprojekt, eine Studie, eine Konferenz, Statistik, Bestandsaufnahme oder ein reines Publikationsprojekt?*
Entstehen dauerhafte Personalkosten?*
Handelt es sich um Investititionen, die nur kurzfristig einen Mehrwert für die jeweilige Einrichtung haben?*
Die Projektdurchführung erfolgt*

Projektbeschreibung

Projektformat*
(Mehrfachnennung möglich)
Beschreiben Sie bitte in mindestens 10 Sätzen Ihre Projektidee.

4. Anlagen

Folgende Anlagen sind als PDF-Dateien beizufügen:

  • Kurzbiografie Sakralbau (erforderlich)
  • Finanzierungsplan (erforderlich)
  • unterschriebener und gestempelter/gesiegelter Nachweis der Vertretungsberechtigung (erforderlich)
  • Formlose Erklärung über die Zusicherung der längerfristigen Öffnung (erforderlich)

Die folgenden Anlagen sind einzureichen, wenn Zutreffendes im Antrag ausgefüllt wurde:

  • Handels-/Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr)
  • Vereinssatzung/Gesellschaftsvertrag
  • bei eingemeindeten Orten: Quellenbezug, aus dem die angegebene Einwohnerzahl hervorgeht
  • wenn Sakralbau nicht in Trägerschaft der Antragsteller*in: Einverständniserklärung der Trägerschaft
  • bei Drittmittelfinanzierung: Einverständniserklärung der Drittmittelgebenden
  • Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz
  • bei Gemeinnützigkeit: Freistellungsbescheid vom Finanzamt
Ziehen Sie Dateien hier her oder
Akzeptierte Datentypen: pdf, Max. Dateigröße: 5 MB.

    5. Erklärungen

    Allen geförderten Einzelprojekten wird die kostenfreie Teilnahme an einer digitalen Workshop-Reihe angeboten, die der bundesweiten Vernetzung dienen soll. Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen?*
    Erklärung zu den eingereichten Angaben*

    Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Die Fördermittel werden einmalig als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) im Sinne der §§ 23, 44 BHO gewährt. Die Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht möglich. Für Vorhaben, mit denen vor Antragstellung und Abschluss des Zuwendungsvertrags begonnen worden ist, werden Fördermittel grundsätzlich nicht gewährt. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Zuwendungsvertrag. Für die Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung der Mittel und die ggf. erforderliche Rückforderung der gewährten Zuwendung finden analog die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Anwendung. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

    6. Einsenden

    Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie den vorliegenden Antrag als Nachweis für Ihre Unterlagen per E-Mail. Zudem bekommen Sie auf der folgenden Seite eine eindeutige ID angezeigt, unter der Ihr Antrag an die Wider Sense TraFo gGmbH übertragen wurde.

    Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

    Sprechzeiten und Kontaktdaten

    Mittwochs, 10:00 bis 16:00 Uhr
    Anna Wiese
    +49 152 2945 8303

    Die telefonische Sprechzeit am 17.08.2022 entfällt.

    Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung per E-Mail möglich.

    WIDER SENSE TraFo gGmbH
    Rungestr. 17, 10179 Berlin
    kulturerbe@widersense-trafo.org

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